Etwa 500.000 Rentner sind aufgefordert, ihre Lebensbescheinigung bis zum 25. September einzureichen. Das Versäumen dieser Frist kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu einem Stopp der Rentenzahlungen.
Seit Mitte Juni erhalten viele Rentner ein wichtiges Schreiben, das zusammen mit der jährlichen Mitteilung zur Rentenanpassung versendet wird. Dieses Dokument, das als Lebensnachweis 2026 bekannt ist, spielt eine wesentliche Rolle für die Empfänger. Es ist dringend erforderlich, dieses Schreiben nicht zu ignorieren, da ein Versäumnis dazu führen könnte, dass die Rentenzahlungen eingestellt werden.
Betroffene Gruppen
Die Aufforderung zur Einreichung des Lebensnachweises richtet sich überwiegend an Rentner, die im Ausland leben und eine Rente aus Deutschland beziehen. Die Lebensbescheinigung (LB) wird durch den Rentenservice der Deutschen Post AG bearbeitet. Rentner, die in Ländern wohnen, mit denen Deutschland über Sterbedaten einen Austausch pflegt, sind von dieser Pflicht befreit und erhalten keine entsprechenden Unterlagen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, dass Rentner, die in Deutschland leben, keine Lebensnachweise einreichen müssen. Falsche Informationen, die in sozialen Medien verbreitet werden, sind nicht korrekt. Eine Ausnahme gilt für Rentner, die in Deutschland wohnen und eine ausländische Bankverbindung für die Rentenüberweisung nutzen. Diese müssen die Lebensbescheinigung ausfüllen, von einer amtlichen Stelle beglaubigen lassen und die Originalformulare zurücksenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Lebensnachweis digital über einen QR-Code auf dem Schreiben zu erbringen.
Einreichungsverfahren
Falls das benötigte Formular verloren geht, kann die Bescheinigung nachträglich heruntergeladen werden. Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt das Ziel, Zahlungen nicht über den Tod hinaus zu leisten. Daher ist es von Bedeutung, dass die Empfänger alle Angaben auf der Bescheinigung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Eine amtliche Bestätigung muss ebenfalls eingeholt werden, was bei verschiedenen offiziellen Stellen im Ausland — wie Behörden, Banken oder Notariaten — möglich ist.
Die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der amtlichen Bestätigung muss in einem Rückumschlag zurückgesendet werden. Die Frist für die Einreichung wurde auf den 25. September 2026 verlängert, nachdem das ursprüngliche Fristende für Ende Juli 2026 vorgesehen war.
Besonderheiten bei mehrfachen Renten
Es kann vorkommen, dass Rentner mehrere Lebensbescheinigungen ausfüllen müssen. Dies betrifft insbesondere Rentner, die sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente erhalten, da ihnen unterschiedliche Postabrechnungsnummern oder Postrentennummern zugeordnet sind.
Digitale Möglichkeiten für den Lebensnachweis
Die Frist für den Lebensnachweis 2026 endet am 25. September 2026. Falls bis zu diesem Datum kein Nachweis vorliegt, können die Rentenzahlungen ab Ende November eingestellt werden. Ein Nachweis kann die Zahlungen jedoch wieder aktivieren. Sollte es mehrere Monate ohne Nachweis geben, wird die Rentenzahlung endgültig eingestellt. Zu beachten ist, dass die Übermittlung der Dokumente per E-Mail oder Fax nicht zulässig ist. Der Lebensnachweis kann jedoch digital erbracht werden, indem der QR-Code auf dem Schreiben mit einem Smartphone erfasst wird.
Automatisierte Verfahren zur Lebensbescheinigung
Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass zunehmend Rentner im Ausland keine Lebensbescheinigung mehr einreichen müssen. Dies ist möglich, da mit einigen Ländern ein automatischer Austausch von Sterbedaten besteht. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Belgien, Dänemark, Italien und die Schweiz. Von den etwa 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland gezahlt werden, wird in rund 1,2 Millionen Fällen der Lebensnachweis bereits automatisch durch einen Datenabgleich erbracht. Damit sind etwa 500.000 Rentner aufgerufen, den Nachweis eigenständig zu erbringen.
Die betroffenen Rentner werden direkt angeschrieben. Wer die Lebensbescheinigung zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung erhält, sollte das Schreiben ernst nehmen. In Einzelfällen können weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden, insbesondere bei hochbetagten Rentenberechtigten ab dem 95. Lebensjahr.
Quellen: chip, express
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