In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Flugreisende künftig mehrere Handgepäckstücke ohne zusätzliche Gebühren mitführen dürfen, solange die Gesamtmaße der Gepäckstücke die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese Entscheidung entspringt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Oft wird beim Buchen eines Fluges der Eindruck erweckt, die Preise seien sehr attraktiv. Doch in der Realität können Gebühren für Handgepäck die Kosten erheblich in die Höhe treiben. Mit diesem neuen Urteil haben Passagiere nun die Möglichkeit, kostenlos mehr als ein Handgepäckstück in die Kabine zu bringen.
Die Klage richtete sich gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling, die Verbindungen von verschiedenen deutschen Flughäfen, darunter Stuttgart, Hamburg und München, nach Spanien anbietet. Auf der Webseite von Vueling wird angegeben, dass lediglich ein Handgepäckstück kostenfrei erlaubt ist, das unter den Vordersitz passen muss und maximal die Maße von 40x30x20 cm nicht überschreiten darf. Für ein größeres Handgepäckstück fallen zusätzliche Gebühren an, selbst wenn Passagiere nur eine zweite kleine Tasche mitführen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte diese Regelung als unzulässige Diskriminierung. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass es irrelevant sein sollte, wie viele Handgepäckstücke mitgeführt werden, solange die Gesamtmaße den Anforderungen entsprechen.
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht und entschied, dass Vueling die bisherige Handgepäckregelung nicht länger anwenden darf. Die Richter führten an, dass es keinen sachlichen Grund gebe, warum Passagiere nicht mehrere Taschen kostenlos mit an Bord nehmen dürften, solange diese zusammen unter den Vordersitz passen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen; jedoch hat Vueling die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen, wobei die Erfolgsaussichten in der Regel gering sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf die Gebühren für zusätzliches oder übergroßes Gepäck am Check-in hat. Hier hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014 entschieden, dass Fluggesellschaften für Übergepäck Gebühren verlangen können, da ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen, etwa durch das Einladen des Gepäcks.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, das Handgepäck als wesentlichen Bestandteil der Beförderung von Fluggästen betrachtet. Demnach dürfen Airlines keine gesonderten Gebühren für Handgepäck erheben, solange dessen Gewicht und Maße angemessenen Vorgaben entsprechen.
Die strengen Kontrollen zur Handgepäckmitnahme bei anderen Fluggesellschaften, wie Ryanair, könnten durch dieses Urteil ebenfalls in Frage gestellt werden, da nun klarere Regelungen gelten.
Quellen: tagesschau, urteile.news
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