Die anhaltende Trockenheit hat weiterhin negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt in den Bächen, Flüssen und Seen. Aus diesem Grund hat das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart entschieden, das am 26. Juni eingeführte Verbot zur Entnahme von Wasser zu verlängern. Anfänglich war die Allgemeinverfügung bis zum 31. August befristet, nun wird sie vorläufig bis zum 30. September 2026 in Kraft bleiben. Bei Nichteinhaltung des Verbots sind empfindliche Strafen zu erwarten.
Die offizielle Bekanntmachung zu dieser Regelung wird in der Ausgabe des Stuttgarter Amtsblatts vom 20. August unter dem Titel „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“ veröffentlicht, welches als offizielles Bekanntmachungsorgan der Stadt dient. Zusätzliche Informationen zur Pressemitteilung bezüglich der Allgemeinverfügung vom 26. Juni sind ebenfalls verfügbar. Zudem hat Bilger versichert, dass die stabile Versorgung trotz herausfordernder Wasserstände gewährleistet bleibt.
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Quellen: stuttgart
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