„Die Ergebnisse der Evaluation sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, wie die Förderung künftig ausgestaltet werden soll“, sagte Michael Hagel, Leiter der Abteilung Mobilität im Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen.
Eine unabhängige Untersuchung zur Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge hat ergeben, dass diese Maßnahme den Ausbau des Carsharing-Angebots in Stuttgart positiv beeinflusst hat. Die Evaluation empfiehlt, die Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge beizubehalten und die Gebühren für andere Antriebsarten anzugleichen. Die Ergebnisse wurden am 28. Juli im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik präsentiert.
Hintergrund der Gebührenbefreiung
Seit dem 1. Januar 2023 sind Carsharing-Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Antriebsart, im öffentlichen Raum von Parkgebühren befreit. Der damalige Beschluss des Gemeinderats zielte darauf ab, attraktive Rahmenbedingungen für Carsharing-Anbieter zu schaffen und deren Fahrzeugflotten auszubauen. Diese Regelung kommt sowohl stationsbasierten als auch stationsunabhängigen (Free-Floating-)Angeboten zugute.
Empfehlungen zur Gebührenstruktur
Im Auftrag der Stadt hat das Institut Schreier drei Jahre nach Einführung der Gebührenbefreiung untersucht, wie sich diese auf das Carsharing-Angebot und dessen Nutzung ausgewirkt hat. Auf Basis dieser Analyse wurden verschiedene Szenarien und Handlungsmöglichkeiten entwickelt, um den Carsharing-Markt in Zukunft besser zu unterstützen.
- Die Evaluation empfiehlt eine stärkere Abstimmung der verschiedenen Gebühren, wie Parkgebühren und Sondernutzungsgebühren.
- Das Ziel ist eine langfristig tragfähige und einheitliche Gebührenstruktur für die unterschiedlichen Carsharing-Angebote.
„So können die Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass Carsharing in Stuttgart dauerhaft wachsen kann“, fügte Hagel hinzu. „Gleichzeitig brauchen stationsbasierte und Free-Floating-Angebote eine verlässliche und möglichst einheitliche Gebührenstruktur, damit Aufwand und Kosten kalkulierbar bleiben.“
Fortführung der Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge
Die Evaluation spricht sich zudem für die Fortführung der Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge aus. Zu hohe Gebühren könnten dazu führen, dass Anbieter ihr Angebot reduzieren oder sich ganz aus Stuttgart zurückziehen. Eine angepasste Gebührenstruktur soll weiterhin Anreize für den Ausbau des Carsharings schaffen.
„Diese Empfehlungen stehen im Einklang mit unserer Carsharing-Strategie“, erklärte Nicolas Leyva, Carsharing-Koordinator der Landeshauptstadt Stuttgart. „Die Gebühren sollen so ausgestaltet werden, dass sie für die Stadt möglichst aufkommensneutral sind und gleichzeitig den weiteren Ausbau des Carsharings unterstützen.“
Carsharing in Stuttgart
Carsharing ist seit über 30 Jahren Teil des Mobilitätsangebots in Stuttgart. Die Bürgerinnen und Bürger können auf ein breites Spektrum stationsbasierter und stationsunabhängiger Fahrzeuge zugreifen. Die Förderung des Carsharings ist ein zentraler Bestandteil der Mobilitätsstrategie der Landeshauptstadt Stuttgart. Geteilte Fahrzeuge können den Bedarf an privaten Autos verringern, den öffentlichen Raum entlasten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gemeinderat beschloss 2020 einstimmig, in allen Stadtbezirken ein flächendeckendes und leicht zugängliches Carsharing-Angebot aufzubauen. Die Stadt erweitert das Angebot schrittweise, wobei der Fokus auf einer besseren Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Angebote sowie dem Ausbau langfristig tragfähiger und zunehmend elektrischer Carsharing-Flotten liegt. Für aktuelle Entwicklungen und Meldungen aus Stuttgart sollten Interessierte regelmäßig die Nachrichten verfolgen.
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Quellen: stuttgart
Bildquelle: Bildquelle: Sebastian Puskeiler auf Unsplash
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