Die Ozeane stehen vor gravierenden Herausforderungen, zu denen Plastikmüll, Überfischung und die Folgen des Klimawandels gehören. In Reaktion auf diese Probleme hat Deutschland nun offiziell dem UN-Hochseeschutzabkommen beigetreten. Dieses Abkommen verfolgt das Ziel, zwei Drittel der Meeresfläche zu schützen.
Beitritt zum Hochseeschutzabkommen
Zu Beginn des Jahres trat das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in Kraft. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz internationaler Gewässer und Bundesumweltminister Carsten Schneider übergab die Ratifizierungsurkunde an die UN, womit Deutschland Teil dieses bedeutenden Abkommens geworden ist.
Schneider bezeichnete den Beitritt als einen der größten umweltpolitischen Erfolge der letzten Jahre auf internationaler Ebene. In seiner Ansprache betonte er, dass auch in Zeiten von Konflikten und Spannungen die Förderung internationaler Zusammenarbeit möglich sei. Diese erfreuliche Entwicklung wurde während der UN-Vollversammlung in New York gewürdigt.
Inhalt und Umfang des Abkommens
Offiziell trägt das UN-Hochseeschutzabkommen den Titel „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement). Es gilt für maritime Gebiete, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zu zwölf Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis zu 200 Seemeilen liegen. Diese Regelung umfasst etwa zwei Drittel der gesamten Meeresfläche.
Schneider wies darauf hin, dass nur gesunde Ozeane in der Lage sind, den Menschen mit Sauerstoff und Nahrung zu versorgen. Der gegenwärtige Zustand der Meere ist jedoch alarmierend, da sie stark unter Plastikmüll, Überfischung, chemischen Belastungen und dem Klimawandel leiden. Daher ist es entscheidend, Rückzugsräume zu schaffen, in denen sich die Natur regenerieren kann. Erfahrungen zeigen, dass marine Biodiversität sich erholt, wenn bestimmte Meeresflächen als Schutzgebiete ausgewiesen werden.
Verbindlichkeit der Regelungen
Das UN-Abkommen sowie das Hochseeschutzgesetz, das bereits im Frühjahr vom Bundestag verabschiedet wurde, treten 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure in Kraft. Dies bedeutet, dass deutsche Organisationen und Einzelpersonen, einschließlich Schiffe unter deutscher Flagge und deutsche Hochseeforscher, die Bestimmungen des Abkommens einhalten müssen.
Zu den Anforderungen gehören beispielsweise die Einrichtung von Meeresschutzgebieten und die Durchführung verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten in den betroffenen Gewässern. Zudem regelt das Abkommen den Umgang mit Proben mariner Tiere und Pflanzen. Unterstützung für ärmere Länder im globalen Süden bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität ist ebenfalls vorgesehen.
Ausblick auf zukünftige Konferenzen
Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Hochseeschutzabkommens, auch bekannt als Ozean-COP, ist für Januar 2027 in New York geplant. Die Ausweisung von Meeresschutzgebieten wird voraussichtlich in späteren Konferenzen stattfinden. Dieses Vorgehen stellt einen weiteren Schritt in Richtung eines umfassenden Schutzes der Hochsee dar.
Quellen: tagesschau, Süddeutsche Zeitung
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