Die Einführung eines neuen Altersvorsorge-Modells für Kinder wird konkrete Formen annehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt, ein spezielles Altersvorsorge-Depot für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren einzuführen, in das der Staat bis zur Volljährigkeit der Kinder einzahlt. Mit dieser Maßnahme soll die private Altersvorsorge gefördert und gleichzeitig das Rentensystem gestärkt werden.
Details zur Frühstartrente
Der Gesetzentwurf, der in der kommenden Sitzung des Bundeskabinetts diskutiert werden soll, sieht vor, dass der Staat monatlich 10 Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt einzahlt. Eltern und Großeltern haben die Möglichkeit, durch freiwillige Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich zu unterstützen. Das Depot kann bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnet werden.
Vorgaben für die Verträge
Für die Verträge gibt es klare Richtlinien. Das Finanzministerium setzt eine Obergrenze für die Kosten auf 1 Prozent fest. Zudem dürfen bis zur Volljährigkeit des Kindes keine Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen. Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt automatisch über den jeweiligen Anbieter des Altersvorsorgedepots, wobei alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Deutschland anspruchsberechtigt sind.
Zeitlicher Rahmen der Frühstartrente
Die Einführung der Frühstartrente soll mit dem Jahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnen. Ab 2027 wird jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Eltern von älteren Kindern können ebenfalls Verträge abschließen, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Nach Erreichen der Volljährigkeit können die Betroffenen das Altersvorsorgedepot selbstständig weiter besparen oder zu einem anderen zertifizierten Vertrag wechseln.
Folgen bei fehlenden Maßnahmen
Eltern, die kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind einrichten, verlieren die Förderung nicht. Das Geld wird stattdessen in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes investiert, das von der Bundesbank verwaltet wird. Bis zum 25. Lebensjahr ist es den Betroffenen möglich, das angesparte Vermögen in einen eigenen Altersvorsorgevertrag zu übertragen.
Steuerliche Aspekte der Frühstartrente
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, und die staatlichen Einzahlungen sind von der Einkommensteuer befreit. Für zusätzliche Einzahlungen der Eltern sind jedoch keine steuerlichen Vorteile vorgesehen. Grundsätzlich soll das geförderte Kapital nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Integration mit der gesetzlichen Kapitalrente
Die Kommission für Rentenreformen hat empfohlen, die Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verknüpfen. Diese Maßnahme soll Synergien erzeugen, lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.
Wirtschaftlichkeit der Frühstartrente
Die staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr summieren sich auf insgesamt 1.440 Euro. Laut Berechnungen eines Finanzratgebers könnte dieses Kapital durch eine durchschnittliche Verzinsung auf etwa 2.200 Euro anwachsen. Sollte das Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, könnte beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung stehen.
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Quellen: n-tv
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