Die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke wird von der Bundesregierung angestrebt, was weitreichende Konsequenzen mit sich bringen könnte. Neueste Informationen deuten darauf hin, dass diese Regelung ebenfalls auf Produkte wie Fruchtnektar und pflanzliche Milchalternativen ausgeweitet werden soll. Diese Pläne sind jedoch nicht unumstritten.
Ein internes Dokument, das dem ARD-Hauptstadtstudio zugespielt wurde, zeigt, dass die Steuer nicht nur für Limonaden vorgesehen ist, sondern auch für Nektare, Smoothies sowie getreidebasierte Getränke wie Hafermilch gelten könnte. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auch zuckerfreie Limonaden erfasst werden, sofern sie Süßstoffe enthalten.
Die geplante Steuer sieht eine Abgabe von 26 Cent pro Liter vor. Für Getränke mit höherem Zuckergehalt könnte diese Abgabe entsprechend steigen. Das Finanzministerium hat in einem Arbeitspapier einen dreistufigen Steuertarif skizziert. Berichten zufolge befindet sich das Vorhaben noch in einer frühen Phase und bedarf der Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien.
Die Koalitionspartner Schwarz-Rot haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, mit der Einführung einer Zuckersteuer im nächsten Jahr Einnahmen von etwa 650 Millionen Euro zu erzielen.
Die übermäßige Zuckeraufnahme in Deutschland stellt ein bekanntes gesundheitliches Problem dar. Eine aktuelle Studie hat jedoch hervorgehoben, dass eine Zuckersteuer nur unter bestimmten Bedingungen effektiv sein könnte.
Innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Auffassungen zu den geplanten Eckpunkten. Laut dem Finanzministerium soll die Steuer eine Lenkungswirkung entfalten und den Zuckergehalt in Getränken verringern. Gleichzeitig werden Einnahmen für den Staatshaushalt angestrebt, was einen umfassenden Ansatz ohne viele Ausnahmen erforderlich macht. Das Ministerium hebt hervor, dass auch Sirupe, Konzentrate und Granulate in die Regelung einbezogen werden sollen, um möglichen Umgehungen vorzubeugen.
Während Gesundheits- und Verbraucherverbände die Einführung der Zuckersteuer unterstützen, wird diese von einigen Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion kritisiert. Diese äußern Bedenken, dass eine solche Steuer die Wirtschaft belasten könnte. Im Rahmen der bevorstehenden Bundestagsberatungen wird eine detaillierte Prüfung der Ausgestaltung der Zuckersteuer angekündigt.
Das Landwirtschaftsministerium, das von der CSU geleitet wird, hat zudem Bedenken zu den im Papier des SPD-geführten Finanzministeriums skizzierten Vorschlägen geäußert. In einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur vorliegt, wird kritisiert, dass die neuen Regelungen deutlich mehr Getränke erfassen sollen als ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
Das Ministerium weist darauf hin, dass nicht nur zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Nektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Alternativen sowie alkoholfreie Biere und Weine in den neuen Steuervorschlag aufgenommen werden sollen. Außerdem wird angeführt, dass die Besteuerung erst ab einem Zuckergehalt von 5,0 Gramm pro 100 Milliliter gelten sollte, anstatt wie ursprünglich vorgeschlagen ab 4,5 Gramm. Zudem wird gefordert, dass die neuen Regelungen nicht bereits im Jahr 2027 in Kraft treten, um der Wirtschaft ausreichend Zeit für Anpassungen zu geben. Laut Berechnungen des Ministeriums könnten die zu erwartenden Einnahmen zudem „deutlich über den zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro“ liegen.
Quellen: tagesschau, taz
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