Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt, thematisiert der Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) den Bundeszwang als mögliches Mittel, um gegen potenziell verfassungswidrige Politiken der Partei vorzugehen. Seiner Meinung nach ist die Bundesregierung entschlossen, das Grundgesetz durchzusetzen und alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die verfassungsmäßigen Pflichten zu gewährleisten. Dabei verweist er auf Artikel 37 des Grundgesetzes.
Das rechtliche Instrument des Bundeszwangs
Der Bundeszwang ist ein rechtliches Mittel, das in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht angewendet wurde. Er gibt der Bundesregierung die Befugnis, gegen ein Bundesland vorzugehen, wenn dieses gegen verfassungsrechtliche Verpflichtungen verstößt oder Bundesgesetze nicht einhält. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zustimmung des Bundesrates. Im Extremfall könnte die Bundesregierung sogar direkte Weisungen an die Landesbehörden erteilen.
Notwendigkeit des Demokratie-Schutzes
Frei stellte klar, dass der Bundeszwang als „Ultima Ratio“ betrachtet werden sollte. Er betonte, dass der Staat über die notwendigen Mittel verfügt, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Für ihn ist dies eine Selbstverständlichkeit, da Deutschland als „wehrhafte Demokratie“ auftritt. Die AfD, die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird, erwägt derzeit, in Sachsen-Anhalt eine Regierung zu bilden.
Kritische Stimmen zur eigenen Partei und Warnungen vor Rechtsbrüchen
Frei äußerte sich zudem kritisch zur Performance seiner eigenen Partei bei den Wahlen und bezeichnete das Ergebnis der CDU als „grottenschlecht“. Er stellte fest, dass die Union sowohl mit ihrer Politik als auch mit der Art und Weise der Kommunikation nicht überzeugen konnte.
Zusätzlich warnte die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor möglichen Rechtsverstößen, die von einer AfD-geführten Landesregierung ausgehen könnten. Sie forderte die Beamten auf, sich gegen rechtswidrige Weisungen zur Wehr zu setzen. Hubig wies darauf hin, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid auf die Verfassung ablegen und im Falle von rechtswidrigen Anweisungen ihre Bedenken intern äußern sollten. Es reiche nicht aus, sich darauf zu berufen, lediglich Befehle zu befolgen. Wüst erwägt Bildung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbots.
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Quellen: Bild, Handelsblatt
Bildquelle: Dr. Frank Gaeth via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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