Ab November 2026: Neuer Umweltpass für Neuwagen
Die Einführung der neuen Abgasnorm Euro 7 hat weitreichende Auswirkungen auf den Neuwagenmarkt. Zukünftige Käufer müssen sich auf zusätzliche Informationen einstellen, die ihnen zusammen mit dem Fahrzeug bereitgestellt werden.
Beim Kauf eines Neuwagens wird nicht nur der Schlüssel und die Fahrzeugpapiere übergeben. Ab dem 29. November 2026 sind die Hersteller verpflichtet, für jedes neue Fahrzeug einen Umweltpass zur Verfügung zu stellen. Dieser Pass wird digital bereitgestellt, sodass Käufer über den Bordcomputer oder einen QR-Code darauf zugreifen können.
Inhalte des Umweltpasses
Der Umweltpass dokumentiert die Emissionswerte eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung. Zu den enthaltenen Informationen zählen:
- Schadstoff- und CO2-Emissionen
- Kraftstoff- oder Stromverbrauch
- Reichweite von Elektrofahrzeugen
- Motorleistung
- Dauerhaltbarkeit der Antriebsbatterie
Zusätzlich erhalten Fahrzeugnutzer Zugang zu aktuellen Daten, die das Auto selbst erfasst. Hierzu gehören der laufende Verbrauch, der Zustand der Antriebsbatterie und die aktuellen Emissionen. Die genaue Art der Bereitstellung dieser Daten ist derzeit noch in der Klärung.
Batteriepass für Elektrofahrzeuge
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride wird ein spezieller Batteriepass eingeführt. Gemäß den neuen Anforderungen müssen Hersteller Informationen zum Gesundheitszustand, Ladezustand sowie zur Leistung und Kapazität der Batterie bereitstellen.
Neue Regularien für Bremsen und Reifen
Die Euro 7 Norm geht über die Abgaskontrollen hinaus, indem sie auch Partikel reguliert, die durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entstehen. Hierfür sind spezifische Grenzwerte vorgesehen, die sich zunächst nach der Art des Antriebs richten. Ab 2035 soll ein einheitlicher Grenzwert für alle Antriebsarten gelten. Ab 2030 wird zudem ein Grenzwert für die Partikelanzahl eingeführt.
Die Verschärfung der klassischen Abgasgrenzwerte fällt dagegen weniger drastisch aus. Die Grenzwerte für die Schadstoffe, die auf dem Prüfstand gemessen werden, bleiben im Vergleich zur vorherigen Euro 6 Norm unverändert. Neu ist die Berücksichtigung kleinerer Partikel: Der Grenzwert für Partikelzahlen umfasst künftig Partikel ab zehn Nanometern anstelle von 23 Nanometern.
Kapazitätsanforderungen für Elektroantriebsbatterien
Erstmals werden Vorgaben zur Mindestkapazität der Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen festgelegt. Nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern darf die Speicherkapazität nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Wertes fallen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen mindestens 72 Prozent der Kapazität erhalten bleiben. Die Anforderungen an die verbleibende Reichweite werden derzeit noch festgelegt.
Diese Vorgaben stellen jedoch keine gesetzliche Garantie für Batterien dar, sondern definieren lediglich die von den Herstellern einzuhaltenden Bedingungen zur Haltbarkeit.
Langfristige Anforderungen für Neuwagen
Mit Euro 7 müssen Hersteller auch über einen längeren Zeitraum nachweisen, dass verschiedene Vorgaben zu Emissionen, Verbrauch und der Funktionalität von Überwachungssystemen eingehalten werden. Diese Nachweise sind über einen Zeitraum von acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilometern zu erbringen.
Einführungszeitraum von Euro 7
Die schrittweise Einführung der Euro 7 Norm wird für Autofahrer von Bedeutung sein. Die neuen Vorschriften greifen zunächst am 29. November 2026 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle. Ein Jahr später, am 29. November 2027, müssen alle neu zugelassenen Pkw die Euro 7 Anforderungen erfüllen. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von einer Umrüstung auf die neuen Standards nicht betroffen.
Quellen: t-online, auto-motor-und-sport
Bildquelle: Bildquelle: Richard Biros auf Unsplash
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.