Die vorläufige Einstellung eines Verfahrens, das gegen vier ehemalige Angestellte eines Schlachthofs in Hürth geführt wurde, hat weitreichende Konsequenzen. Die Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils eine Geldauflage in einem mittleren vierstelligen Betrag an Tierschutzorganisationen zahlen, wie das Amtsgericht Köln mitteilte. Andernfalls wird das Verfahren wieder in Gang gesetzt.
Die Anklage richtet sich gegen Männer im Alter von 24 bis 52 Jahren, die laut den Vorwürfen bei der Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen wiederholt unsachgemäße Betäubungen durchgeführt haben. Dies führte dazu, dass die Tiere unter unnötigen Schmerzen litten und sich nach dem Durchtrennen ihrer Kehlen weiterhin bewegten. Selbst als die Angeklagten Anzeichen einer mangelhaften Betäubung bemerkten, unternahmen sie keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.
„Sie waren gegenüber den Empfindungen der Tiere gefühllos“, erklärte die Staatsanwältin während der Anklageverlesung.
Aufdeckung durch Tierschützer
Die Missstände im Schlachtbetrieb wurden von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation aufgedeckt, die die Vorgänge heimlich filmten. Die Veröffentlichung dieser Aufnahmen führte schließlich zur Schließung des Betriebs durch das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises. Ähnliche Fälle, wie der Mordprozess in Zwiesel, zeigen, wie wichtig die Aufklärung solcher Missstände ist.
Die Anwälte der Angeklagten haben sich gegen die Zulassung der heimlich aufgenommenen Beweise ausgesprochen, da sie auf einem unrechtmäßigen Weg erlangt worden seien. Sie argumentieren, dass auch Tierschützer sich an geltendes Recht halten müssen. In einem anderen Fall wurden menschliche Knochenreste in einem Kleinwagen entdeckt, was ebenfalls zu einer intensiven Ermittlung führte.
Ein weiteres Beispiel für die Tragweite von Falschinformationen ist der Vorfall in Indien, wo ein Fake-Video zu einem grausamen Mord an einem 17-Jährigen und dessen Verstümmelung führte.
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Quellen: Die Zeit
Bildquelle: SebastianBartoschek via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)
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